(Diskutieren sie mit mir über eine der grössten Fehlannahmen)
Beginnen wir mit einem schlimmen Ausdruck: „Informationsanforderungen des Auftraggebers“ (IAA).
Andauernd wird suggeriert, die Bauherrschaft müsse „BIM“ bestellen, sei in den meisten Fällen aber (noch) nicht kompetent genug, weshalb unbedingt ein BIM-Berater her muss. Mumpitz! Wieso ich das sage? Ganz einfach, hätten wir in unserem Büro darauf gewartet, dass ein Auftraggber BIM bestellt, hätten wir bis heute vergeblich gewartet und wären nicht in der Lage gewesen, unsere BIM-Kompetenz aufzubauen.
BIM wird in den meisten Fällen von der Planern angestossen, weil es in ihrem eigenen Interesse ist, ihre Arbeit bestmöglich überprüfen zu können und sie auch den grössten Nutzen davon haben. Schon alleine daraus erwächst der Bauherrschaft – indirekt – ebenfalls ein grosser Nutzen. Ist das Planungsteam zudem sehr gut, werden das in der Regel auch ihre 3D-Modelle sein, welche der Bauherrschaft übergeben werden können.
Ist auch die Bauherrschaft „kompetent“, bzw. in der Lage, ihre Bedürfnisse klar zu formulieren, kann BIM diverse Vorteile für die Gebäudebewirtschaftung bringen und zwar OHNE, dass ein grosser Mehraufwand entsteht und das ganze Planungsteam völlig unnötig genervt wird.
Ein Gebäude wird erstellt und oftmals auch weiterverkauft. Andere Besitzer, anderes CAFM-System. Was waren doch gleich die Anforderungen an die Informationen? Eben!
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